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Was tun bei...

Die Feier der Trauung

Sie haben sich entschieden, gemeinsam den Bund fürs Leben einzugehen?

Dazu möchten wir Sie herzlich beglückwünschen und freuen uns, dass sie sich vor Gott einander versprechen werden und auf seine Hilfe für das gemeinsame Leben vertrauen.

 

Der katholische Ritus kennt zweierlei Formen, in der die Trauung gefeiert werden kann:

  • das Brautamt (Eucharistiefeier mit Trauung) oder
  • der feierliche Wortgottesdienst mit Trauung

 

Diese können in allen Kirchen und Kapellen unseres Pastoralen Raumes gefeiert werden.

Die Beteiligung eines Vertreters einer anderen Konfession ist im Wortgottesdienst möglich.

 

Voraussetzungen für die kirchliche Trauung sind:

  • frühzeitige Anmeldung der Trauung im Pfarrbüro (ca. ein Dreivierteljahr vor dem Trautermin),
  • Durchführung und Protokollierung des Ehevorbereitungsgesprächs
  • Familienstammbuch bzw. der Nachweis der standesamtlichen Heirat (sofern schon vorhanden)
  • Auszug aus dem Taufregister (wenn Sie nicht im Raum Kirchhundem getauft worden sind)

 

Sobald der Termin bestätigt worden ist, wird einer der Priester sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Vorbereitung auf das Ehesakrament durchzuführen.

 

Sie haben Ihren Wohnsitz nicht im Raum Kirchhundem, möchten aber hier getraut werden?

Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem Pfarramt am Wohnort auf.

Das Pfarramt am Wohnort wird dann entscheiden, wer die Protokollierung des Ehevorbereitungsgespräches durchführen wird.

Dazu braucht es dann die sogenannte Traulizenz (Überweisung) des am Wohnsitz zuständigen Pfarrers nach Kirchhundem. Diese wird dann auf dem Ehevorbereitungsprotokoll vermerkt.

 

Sie möchten für die Feier der Trauung gerne einen Priester von außerhalb anfragen?

Gerne kann die Feier der Trauung auch von einem auswärtigen Priester gefeiert werden. Bitte sprechen Sie dazu den Priester an und geben Sie dies bei der Anmeldung der Trauung im Pfarrbüro mit an.

 

Sie sind nicht in einer unserer Gemeinden getauft worden?

Für die Anmeldung der Trauung benötigen Sie einen Auszug aus dem Taufregister, der zum Zeitpunkt der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Sollten Sie nicht in einer unserer Gemeinden getauft worden sein, sprechen Sie bitte dazu das Pfarramt an, in der Sie getauft worden sind.

 

Einer der Partner ist nicht katholisch bzw. nicht getauft?

Wenn einer der Partner nicht getauft worden ist, so kann entsprechend auch kein Auszug aus dem Traufregister vorgelegt werden. Um dennoch formal festhalten zu können, dass der entsprechende Partner noch ledig ist, wird der sogenannte Ledigeneid abgenommen. In diesem erklärt der nicht katholische bzw. ungetaufte Partner unter Eid, dass dieser bisher in keiner Weise eine Ehe geschlossen hat, die der bevorstehenden Eheschließung entgegenstehen würde.

 

Trautermine an Samstagen können unsererseits nicht nach 15.00 Uhr gefeiert werden.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen und Überlegungen.

 

Nachfolgend finden Sie auch Dokumente, die Ihnen bei der inhaltlichen Gestaltung und Planung der Feier helfen können.

Die Texte stellen lediglich eine Auswahl und Vorschläge zu möglichen Texten dar. Sie können andere entsprechende Schrifttexte aus der Bibel auswählen.

 

 

Vorbereitende Dokumente zum Download:

Ablauf der Trauung

im Brautamt

Ablauf der Trauung

im Wortgottesdienst

Trauungsteil in beiden Gottesdienstformen

Texte zum Evangelium

Texte zur Lesung aus

dem Alten Testament

Texte zur Lesung aus

dem Neuen Testament

 

Kontakt:

 

Pfarrer Heinrich Schmidt

Leiter des Pastoralen Raumes

Hundemstr. 53

57399 Kirchhundem

 

Tel.: 0 27 23 - 68 73 65 - 0

Fax: 0 27 23 - 68 73 65 - 9

 

e-Mail: pfarrbuero.kirchhundem(at)prkh.de

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